Mit den neuen Pflegestärkungsgesetzen hat der Gesetzgeber eine neue Säule in der ambulanten Versorgung geschaffen. Es ist nun möglich neben der grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung auch die häusliche Betreuung mit den Pflegekassen abzurechnen.
Die individuelle Betreuung richtet sich klar an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen und kann ganz flexibel festgelegt werden. Um auch den pflegenden Angehörigen genug Zeit zum Durchatmen zu bieten, ist mindestens eine Stunde Betreuung vorgesehen. Selbstverständlich kann direkt auch ein höherer Stundenumfang festgelegt werden.
Ab Juni 2019 bieten wir individuelle Betreuung bei Ihnen zu Hause auch an Wochenenden und Feiertagen an.
Schildern Sie uns Ihren individuellen Bedarf, wir beraten Sie gerne über alle Möglichkeiten.