Die Behandlungspflege wird dann erbracht, wenn Ihnen oder ihrem Familienmitglied der Arzt gewisse Maßnahmen verordnet. Diese werden dann, nach Genehmigung durch die Kasse direkt mit dieser abgerechnet und berührt somit nicht die Leistungen der Pflegekasse. Die Leistung der Behandlungspflege ist im SGB V geregelt.
Leistungen, die durch einen Arzt an uns delegiert werden können sind unter anderen:
Blutdruckmessung
Medikamentengabe, sowie das Herrichten von Medikamenten
Kompressionsstrümpfe/-strumpfhose an- und ausziehen
Blutzuckermessung
Insulintherapie
Injektionen s.c.
Infusionen
Wundversorgung
Stomabehandlung
PEG-Versorgung
u.v.m.
Die Dauer und das Intervall der verordneten Maßnahmen legt der Arzt fest.
Sollte Ihnen ihr Arzt solch eine Verordnung ausstellen, dann melden Sie sich gerne bei uns, wir helfen Ihnen bei dem weiteren Weg: