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Behandlungspflege

Die Behandlungspflege wird dann erbracht, wenn Ihnen oder ihrem Familienmitglied der Arzt gewisse Maßnahmen verordnet. Diese werden dann, nach Genehmigung durch die Kasse direkt mit dieser abgerechnet und berührt somit nicht die Leistungen der Pflegekasse. Die Leistung der Behandlungspflege ist im SGB V geregelt.

Leistungen, die durch einen Arzt an uns delegiert werden können sind unter anderen:

Blutdruckmessung

punktMedikamentengabe, sowie das Herrichten von Medikamenten

punktKompressionsstrümpfe/-strumpfhose an- und ausziehen

punktBlutzuckermessung

punktInsulintherapie

punktInjektionen s.c.

punktInfusionen

punktWundversorgung

punktStomabehandlung

punktPEG-Versorgung

punktu.v.m.

Die Dauer und das Intervall der verordneten Maßnahmen legt der Arzt fest.

Sollte Ihnen ihr Arzt solch eine Verordnung ausstellen, dann melden Sie sich gerne bei uns, wir helfen Ihnen bei dem weiteren Weg:

 

QValère – Mittelpunkt Pflege
Telefon: 06055-9393590 oder per E-Mail

QValère – Mittelpunkt Pflege GmbH

Adresse:
Industriestraße 9, 63579 Freigericht-Altenmittlau

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 Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12.30 und 13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.30 bis 13.00 Uhr

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns!

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