Wenn Sie Pflegegeld erhalten aber keine Leistungen eines ambulanten Dienstes in Anspruch nehmen, dann gibt Ihre Pflegekasse vor, dass ein ambulanter Dienst in gewissen Abständen (Pflegegrad 2 und 3 Überprüfung alle 6 Monate, Pflegegrad 4 und 5 Überprüfung alle 3 Monate) eine Begutachtung der häuslichen Pflegesituation vornimmt.
Die zuständige Pflegefachkraft kommt zu Ihnen vor Ort und übernimmt ebenfalls die Beratung bei all ihren Fragen.
Diese Beratungseinsätze werden dann direkt durch uns mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet.
Sollte Ihre Kasse Sie schon aufgefordert haben, dann zögern Sie nicht lange, rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin.