Verhinderungspflege wird bezeichnet, wenn die private Pflegeperson verhindert ist. Dies kann stundenweise Verhinderung bedeuten oder ein längerer Zeitraum durch Krankheit, Urlaub o.Ä.
Für die Zeit der Verhinderung hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Ersatz der Pflegeperson.
Steht bei Ihnen eine solche Verhinderung an? Dann rufen Sie gerne an und vereinbaren einen Termin.