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Pflege

Werden Sie oder ein Familienmitglied zum Pflegefall ist häufig der Wunsch da, so lange wie möglich zu Hause versorgt zu werden. Hilfe bei alltäglichen Aufgaben wie der Körperpflege, dem An- und Auskleiden, der speziellen Lagerung (bei Bettlägerigkeit), Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und vieles mehr, werden im Rahmen der Grundpflege geboten und können mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet werden. Unser fachkompetentes Team hilft Ihnen dabei, eine qualitativ hochwertige Versorgung in der gewohnten Umgebung gewährleisten zu können.

Die Behandlungspflege wird dann erbracht, wenn Ihnen oder ihrem Familienmitglied der Arzt gewisse Maßnahmen verordnet. Diese werden dann, nach Genehmigung durch die Kasse direkt mit dieser abgerechnet und berührt somit nicht die Leistungen der Pflegekasse. Die Leistung der Behandlungspflege ist im SGB V geregelt.

Oftmals ist es die Führung des eigenen Haushalts, was zu Beginn große Schwierigkeiten bereitet. Fenster putzen, auf eine Leiter steigen, Schränke abwischen und vieler solcher Arbeiten bleiben dann oft liegen. Wir können Sie dabei unterstützen, das sie die Arbeiten in ihrem Haushalt wieder leichter bewältigen. Dabei sehen wir uns als Unterstützung, eine Hilfe im Haushalt. Wir übernehmen somit die Leistungen, die ihnen schwer fallen oder für die im Alltag keine Zeit bleibt.

Mit den neuen Pflegestärkungsgesetzen hat der Gesetzgeber eine neue Säule in der ambulanten Versorgung geschaffen. Es ist nun möglich neben der grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung auch die häusliche Betreuung mit den Pflegekassen abzurechnen.

Verhinderungspflege wird bezeichnet, wenn die private Pflegeperson verhindert ist. Dies kann stundenweise Verhinderung bedeuten oder ein längerer Zeitraum durch Krankheit, Urlaub o.Ä.
Für die Zeit der Verhinderung hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Ersatz der Pflegeperson.

Wenn Sie Pflegegeld erhalten aber keine Leistungen eines ambulanten Dienstes in Anspruch nehmen, dann gibt Ihre Pflegekasse vor, dass ein ambulanter Dienst in gewissen Abständen (Pflegegrad 2 und 3 Überprüfung alle 6 Monate, Pflegegrad 4 und 5 Überprüfung alle 3 Monate) eine Begutachtung der häuslichen Pflegesituation vornimmt.

Da die Pflegeversicherung nicht alle persönlichen Bedürfnisse abdecken kann, haben wir für unsere Kunden einen Privatzahlerkatalog erstellt. Dieser befasst sich mit allen Leistungen rund um die Pflege und kann individuell gebucht werden.

Die 24 Stunden Rufbereitschaft für pflegerische Notfälle steht unseren Kunden sieben Tage die Woche, 365 Tage im Jahr zur Verfügung.
Diese telefonische Rufbereitschaft ist stets mit einer Pflegefachkraft besetzt, die Ihnen in Ihrer Notsituation durch ihre fachliche Einschätzung schnellstmöglich Hilfestellung geben kann.

Wer möchte das nicht: Lange und selbstbestimmt in der gewohnten Umgebung leben und gleichzeitig sicher sein, dass im Notfall schnell geholfen wird. 

Selbstständiges und selbstbestimmtes Wohnen mit der Sicherheit, dass im Notfall Hilfe auf Knopfdruck kommt. Dies dient nicht nur der eigenen Sicherheit, sondern ist auch beruhigend für Angehörige, Nachbarn und Freunde.

Mit unserem Kooperationspartner, der Vitakt Hausnotruf GmbH, haben wir einen zuverlässigen Partner gefunden, mit dem es ganz unkompliziert ist, ein Gerät bei Ihnen zu Hause zu installieren.

QValère – Mittelpunkt Pflege GmbH

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